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1. Vaterländische Geschichte - S. 108

1900 - Berlin : Nicolai
108 $reimb und Feind. Seitdem der Geist Gustav Adolfs von ihnen gewichen war, sanken sie zu zuchtlosen, unmenschlichen Horden herab. Nachdem die Schweden im Bunde mit den Franzosen noch einige Vorteile errungen hatten, endeten die Feindseligkeiten, weil die Kräfte aller Kämpfenden erschöpft waren. •f 11. Ter westfälische Friede. 1648. Lange Jahre unterhandelten die kaiserlichen Räte über den Frieden, und zwar zu Münster mit den Franzosen, zu Osnabrück mit den Schweden und den deutschen Protestanten. Frankreich erhielt das Elsaß, ausgenommen die Reichsstädte (darunter Straßburg), Schweden besonders Vorpommern mit Stettin und den Odermündungen. Brandenburg, das durch Erbvertrag auch Anspruch aus Vorpommern hatte, wurde durch die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt, •vsedem Reichsfürsten wurde völlige Selbständigkeit eingeräumt; er konnte sogar Bündnisse eingehen und nach anßen selbständig Krieg führen. Mit dieser Bestimmung sank das Reich zu einem losen Staatenbunde herab. Die kaiserliche Macht wurde zum Schatten, zumal die Fürsten auch bei allen wichtigen Angelegenheiten besragt werden mußten. In Bezug auf die Religion wurde bestimmt, daß die drei christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt seien. Das kaiserliche Wiederherstellungsgesetz wurde also aufgehoben, der Augsburger Religionsfriede erlangte neue Gültigkeit und wurde auf die Reformierten ausgedehnt. Im Besitz der Evangelischen sollten alle geistlichen Güter bleiben, die sie mit Beginn des Jahres 1624 besaßen. Die Landesherren genossen unumschränkte Glaubensfreiheit; es wurde ihnen das Recht zuerkannt, die Religion ihres Landes zu bestimmen. Andersgläubige sollten von den Landesherren geduldet, d. h. nicht zur Änderung ihres Bekenntnisses gezwungen werden. Beim Glaubenswechsel des Hofes durfte den Unterthanen nicht der gleiche Wechsel zugemutet, dav Recht der Auswanderung mußte ihnen zugestanden werden. Xxii. Leben und Zustände im Reiche während des dreißigjährigen Krieges, sowie vor und nach demselben. a) Kriegs- und Soldatenleöen. Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges hatten die Fürsten noch keine stehenden Heere. Wenn ein Krieg drohte, ließ man die Werbetrommel rühren. Die geworbenen Soldaten fragten nicht danach, wem sie dienten, wenn ihnen nur der verheißene Sold pünktlich gezahlt wurde. Wegen des hohen

2. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 44

1889 - Berlin : Nicolai
beizuführen zwischen Adelheid, unserer, des jüngeren Burggrafen, Tochter, die wir (Friedrich) haben von unserer Gemahlin Elisabeth, Schwester des verstorbenen Herzogs Otto von Meran, und Johann, dem Sohne des Edlen Johann, Grafen von Burgund und Herrn von Chzlons^). Wir geben und gewähren demselben als Mitgift für unsere genannte Tochter zu vollem Rechte, was wir an Rechten haben, haben können und müssen in der Grafschaft Burgund und deren Zubehör sowie im Königreiche Frank- reich, mit Ausnahme der Vogtei über Besan?on: sowohl von wegen unserer, des jüngeren Burggrafen, genannten Gemahlin als zufolge der Schenkung und Belehnung, welche uns gethan ist seitens des erlauchten Römischen Königs Wilhelms, allezeit Mehrer des Reiches, über alle Lehen, welche der verstorbene Herzog von Meran vom Reiche inne hatte und haben mußte vou wegen der Grafschaft Burgund. Auch treten wir ihm jede andere Be- fngnis ab, welche wir haben und haben können in der genannten Graf- fchaft Burgund und deren Zubehör fowie im Königreiche Frankreich, mit gleicher Ausnahme der Vogtei über Besan<?on. — Zu Urkund dessen haben wir an gegenwärtigem Brief unser Jnfiegel befestigen lassen. Geschehen und gegeben zu Straßburg, am Sonntage nach Peter- und Paulsfest3), im Jahre 1255. den Vorsitz im kaiserlichen Landgericht, dessen Gewalt sich über Franken, Schwaben, Sachsen und Rheinland erstreckte, die Burggrafschaft nur die Stadt Fürth, die Kadolzburg (Residenz) und einige Dörfer. Nürnberg selbst war Reichsstadt; es zählte um 1450 übrigens nur 28000 Seelen (Lochner, Das deutsche Mittelalter, Ii. 7. S. 163). Die Hohenzollern erscheinen als Burggrasen vou Nürnberg zuerst in einer Urkunde Kaiser Heinrichs Vi. vom 8. Juli 1192 (Jlon. I, Nr. 43); sie gelangten zu diesem Amte durch die Vermählung des Grasen Friedrich Iii. mit Sophie, der Erbtochter des Burggrafen Konrad Ii. von Raabs, der wahrscheinlich 1190 auf dem Kreuzzuge Kaiser Friedrichs I. seinen Tod fand. ') Burggräfin Elisabeth stammte aus der Ehe des Herzogs Otto I. vou Meran (t 1234) mit Beatrix, der Tochter des Pfalzgrafen Otto von Burgund, Enkeltochter des Kaisers Friedrich I Nach dem Tode ihres kinderlosen Bruders Otto Ii. (1-1248) hatte» jedoch die mitverwandten Grafen von Chalons sich in den Besitz des Landes gesetzt. Auf einem Vergleichstage zu Straßburg kam nun die angegebene Verlobung zustande; neben dem Vorbehalt der Schirmvogtei über das Erzstift Besan?on erhielt Burggraf Friedrich eine Geldabfindung von 7000 Mark Silber zugesichert. König Wilhelm bestätigte den Vergleich (Mon. 67.). Da jedoch des Verlobten älterer Bruder Hugo sich dadurch benachteiligt glaubte, so zwaug er diesen von dem Vertrage zurückzutreten, und das Verlöbnis wurde im Mai 1256 rückgängig. Burggraf Friedrich verzichtete zugleich auf seine Erbansprüche zu Gunsten des Grafen Hugo, und die Entschädigungssumme wurde auf 10-40 Mark ermäßigt (Mon. Ii, Nr. 73—85). 2) Tie Belehnung mit den burgundischen Reichslehen durch König Wilhelm war im Februar erfolgt (2iou. Ii, Nr. 51). 3) 3. Juli.

3. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 148

1889 - Berlin : Nicolai
— 148 — Wällen und Salveschießung der Bürgerschaft und Soldatesca, Ausstechung vieler Fahnen nf den Thnrmen und Rathhause, öffentlich und ganz freuden- reich verkündiget und pnbliciret worden; worbei doch die übrige und meiste Ceremonie bis zur Ratification ausgestalt, die Cnrrirer aber alsbald an die Armeen zu Abstellung der Hostilitäten fortgehen sollen; und uns genugsam bewußt ist, wie E. 8d., Gn., und unsere hochgeehrte Herren so hochliches Verlangen allewege tragen, unser deutscher Natiou allgemeines und ihr particnlier Vaterland wieder einst in Ruhe gesetzt zu sehen: als haben wir unser Schuldigkeit zu sein erachtet, E. 8d., Gn,, und unseren hochgeehrten Herrn hiervon gebührende Ratification Zu geben, sie zu diesem nunmehr geschlosseneu Frieden herzlich zu gratulireu und von dem großen Gott inniglich anznwünschen, daß deneuselben und allen Sr. Ch. D. ge- treuen Dienern und Unterthanen solcher Friedensschluß zu ihrem höchsten Contents gereichlich und ersprießlich zu seiu, seine Allmacht auch die Exe- eutiou dessen zu gleichmäßigem guten Ende kommen und also die Bestäti- gung erfolgen zu lassen allergnäd. gernhen wolle. . . . Geben zu Münster deu 15/25. Octobris a. 1648. E. Ld., Gu. und unserer hochgeehrten Herren dienstbereitwillige und gehorsame Dienere Johann Graf zu Sayu - Wittgenstein, Matth. Wesenbeck, Johann Fromhold^). P. S. Wir stellen zu E. Ld., Gn. und unserer hochgeehrten Herren Gutfinden und Gefallen, wie sie etwa ihre Frende des Orts gegen Gott und Menschen hierüber erweisen zu lassen vermeinen. 114. Brandenburg im westfälischen Frieden. 1648. Friedensschluß zu Osnabrück zwischen Kaiser nebst Reich und Schweden. <Woltmann, Geschichte des Westphälischen Friedens, Leipzig 1809, Ii. Anh., u. a,) 11. Artikel. § 1. Als ein Äquivalent soll dem Kurfürsten von Brandenburg, Friedrich Wilhelm, weil derselbe seinen Rechten auf Rügen und Vor- ponnnern entsagt, ihm und seinen Nachfolgern, auch mäuulichen Anver- wandten, iusouderheit dem Markgrafen Christian Wilhelm, ehemaligen Administrator des Erzstists Magdeburg, wie auch Christian, Herrn zu ') Die knrbrandenbnrgische Gesandschaft, welche seit dem 13. Maerz 1615 an den Friedensverhandlungen teilgenommen hatte, bestand aus dem Wirkt. Geh. Rat und bevollmächtigten Minister Grasen zu Sayu-Wittgenstein und Hohenstein (von Geburt Westfale), dem Wirkl. Geh. Rat Johann Fr. von Löben, Hof- und Kammergerichtsrat Johann Fromhold, kurfürstl. Rat Matthias vou Weseubeck, den Doktoren der Rechte Peter Fritz und Johauu Portmauu, dem kurfürstl. Rat Friedrich vou der Heyden und dem Sekretär Fr. Cobe.

4. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 149

1889 - Berlin : Nicolai
— 149 — Kulmbach, und Albrechten Zu Ansbach und deren männlichen Erben, sobald der Friede ratificirt ist, von Jhro Kais. Maj. mit Einwilligung der Stände das Bistum Halberstadt mit allen Rechten Zu eiuem beständigen und unmittelbaren Lehn übergeben werden. Es soll der Kur- surft anch sogleich in den ruhigen Besitz kommen und deswegen Sitz und Stimme auf dem Reichstage und im niedersächsischen Kreise haben; die Religion aber soll er in dem Zustande lassen, wie sie zwischen dem Erz- herzog Leopold Wilhelm und dem Kapitel verabredet ist, jedoch so, daß es nichts weniger dem Herrn Kurfürsten erblich verbleibe und das Kapitel kein Recht zu wählen und zu regieren, oder bei der Stistsregiernng be- halte, sondern daß der Kurfürst in diesem Stiste die Macht, welche die übrigen Reichsfürsteu in ihren Gebieten genießen, anch haben solle. — §. 4. Gleichfalls foll dem Kurfürsten das Bistum Minden zu einem ewigwähreudeu Lehn von Sr. Kais. Maj. übergeben werden, und er bald nach ratificirtem Frieden in dessen ruhigen Besitz eingesetzt werden und deswegen aus deu Reichstagen, wie auch im westfälischen Kreise Sitz und Stimme haben. — §. 5. Dem Kurfürsten wird anch das Bistum Eamiu vom Kaiser und Reiche abgetreten mit eben den Bestimmungen wie Halberstadt und Minden. — §. 6. Gleicherweise wird dem Kurfürsten die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg überlassen, so daß, wenn dasselbe durch den Tod, oder durch die Successiou in der Kur, oder durch eine andere Konzession des jetzigen Administrators August, Herzog zu Sachsen, vakant werden sollte*), alsdann das ganze Erzstift mit denselben Bestimmungen wie Halberstadt dem Kurfürsten, wenn auch unterdessen heimlich oder öffentlich eine Wahl getroffen wäre, zum beständigen Lehn eingeräumt werden und derselbe die Macht habeu soll, den vakanten Sitz aus eigener Autorität zu ergreifen. — Dieses ist abgehandelt worden zu Osnabrück in Westfalen den 14. (24.) Tag des Monats Oktober im Jahre Christi 1648. 115. Die Schlacht bei Marschau. 1656. Bericht des großen Kurfürsten. (b. Orlich, Friedrich Wilhelm der große Kurfürst, Berlin 1836, Anl. A. S. 139 ff.) — Den Sonnabendt morgen1) ritten Ihre M. das feldt zu reconnossiren mit den Churfürsteu, allwo man gewahr wnrdt das der feindt eine höhe ahn Unseres linken Flügels seilten besetzt hatte, deswegen der König gntt besnndt selbige Ihnen zu nehmen, Woranff der Chursürst mitt dem linken flügell Undt bei sich habenden dragonern avansirtte, Welchen berg aber der ') 1- 1680. — 2) 19/29. Juli.

5. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 183

1889 - Berlin : Nicolai
— 183 — welchen man sich im Reich bey gegenwärtigem schweren Kriege vorzusetzen hat, muß billich dieser seyn, daß durch den künfftigen Frieden die Sachen zwischen dem Reich und Franckreich aus eiueu solchen Fuß gerichtet werden, damit jeues von diesem nicht gleichsam alle Tage einer neuen Unruhe und Verheerung in ipsis Visceribus Imperii, oder wohl gar einer gäntzlichen Subjugation sich zu befahren habe: Hierzu nun ist eine erwünschte Com- modität und Gelegenheit, wann Straßburg in selbiger Eron Händen bleibt. — Ich meines Theils, bin zwar der Gefahr so gar nahe eben nicht ge- sessen, und würde mich, wann das Werck gleich in obberührten Extremi- täten dermahleins wider das Reich ausbrechen solte, dennoch wenigstens des Beneficii Ordinis dabey zu getrosten haben; Die getreue Sorgfalt aber, die ich vor alle meine werthe Mit-Stände, als Glieder eines Leibes, absonderlich vor Ew. Kayserl. Majestät trage, veranlasset mich, diese dem gemeinen Wesen bevorstehende grosse Gefahr nicht anders, als wann sie mich und meiu Haus gautz allein touchirte, zu consideriren, auch Ew. Kayserliche Majestät gehorsamst zu ersuchen, sie wollen, gleichwie sie bishero auf die völlige und absolute Kestabilirung des Westphälischen Friedens in seinem eigentlichen wahren Verstände überall rühmlich ange- tragen, auch sich darüber mit dem Staat und auderu Alliirten in gewisse neulich abermahl erneuerte Bündnisse einzulassen; also anch bey ihren Reichs-väterlichen Maximen feste beharren, und von der Restitution der Stadt Strassburg aus Reich, was auch für etrt Aequivalent offeriret werden möchte, in keine Wege abstehen, worinn dann dieselbe bey Ihrer Königl. Majestät in England und allen übrigen, so eine beständige Tran- quillität der Christenheit verlangen und suchen, auser Zweifel völligen Beyfall, und alle, zu Erreichung eines so heilsamen Zwecks, nöthige Assistenz und Cooperation finden, bey dem Reich aber und späten I^ostei'ität, ihrem Ertz - Haus Oesterreich dadurch ein neues uuverwelckliches Meritum erwerben werden. Womit 2c. Cleve, den 28. Julii (7. Augusti), Anno 1696.

6. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 263

1889 - Berlin : Nicolai
— 263 — Ach, wie traurig ist er, wie gebeugt! Weuu er sich einmal vertraulich aus- spricht, so geht es einem durchs Herz, und ich konnte ihm nur mit heißen Thränen zuhören. — 11. September. Die Köuigiu ist schrecklich unglücklich, daß an allen Orten, wo der Konvention zusolge die Franzosen abmarschieren sollen, sie fort und fort bleiben und die armen Einwohner vollends an den Bettelstab bringen. — Die Herrschaften sind beide recht leidend; all' dieser Kummer muß ihre Kräfte erschöpfeu. Wie sollen sie dies Maß von Leiden ertragen! — Die arme Königin weint zu viel! — 4. November. Ich fand die Königin heute früh so erschüttert und verzweiselt über die letzteu Nachrichten, daß ich den Entschluß faßte, für sie au Napoleou zu schreiben. — 1. April 1808. Von heute an hört der Tisch der Offiziere bei uns auf; ich ging heute noch zu ihnen hinein, um Abschied zu nehmen, es that mir weh. Leider werden von Tag zu Tag mehr Einschränkungen im Königlichen Haushalte notwendig; auch ich verzichte auf einen Teil meines Gehaltes; ach, es ist ja nicht anders möglich! — 202. Abschied Friedrich Wilhelms Iii. von den abgetretenen Provinzen. 1807. lförster Ii., S. 133.) Proklamation an die Bewohner der Provinzen und Gebiete: Altmark jenseits der Elbe, Kotbus, Magdeburg jenseits der Elbe und Mansseld, Bayreuth, Hildes- heim und Goslar, Paderborn, Halberstadt und Wernigerode, Münster, Minden, Ostfriesland, Eichsfeld, Erfurt, Quedlinburg, Grafschaft Mark, Essen, Elteu und Werden, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Mühlhausen, Nordhausen, Treffurt ic., Blankenheim, der Stadt Danzig und des abzutretenden Teils von dem Kulmischen Gebiet! Ihr kennt, geliebte Bewohner trener Provinzen, Gebiete und Städte, Meine Gesinnungen und die Begebenheiten des letzten Jahres! Meine Waffen erlageu dem Unglück, die Anstrengungen des letzten Restes Meiner Armee waren vergeblich. Zurückgedrängt an die äußerste Grenze des Reiches, und nachdem Mein mächtiger Bundesgenosse selbst zu Waffen- stillstand und Frieden sich genötigt gefühlt, blieb mir nichts übrig, als dem Lande Ruhe nach der Not des Krieges zu wünschen. Der Friede mußte so, wie ihn die Umstände vorschrieben, abgeschlossen werden*)! Er ') Der Friede von Tilsit (9. Juli 1807) umfaßt 30 Artikel. Art. 7 lautet: „•£. M, der König vou Preußen tritt mit gänzlichem Eigentumsrechte und Son-

7. Von Augustus bis zur Reformation - S. 95

1892 - Berlin : Nicolai
95 Maximilian I. Der ritterliche Herr hatte schon als Prinz große im-1519 Hoffnungen erregt. Er war begabt, geistig regsam, für neue Ideen empfänglich. Rege Teilnahme zeigte er auch für Kunst und Wissenschaft. Er war von dem schlechten Zustande der Reichsverfassung überzeugt und daher zu Verbesserungen geneigt. Maximilian steht ans der Wende zweier Zeiten. Wegen seiner ritterlichen Erscheinung und Hinneigung zu deu Gedanken des Mittelalters hat mau ihn wohl den letzten Ritter genannt. Aber er stand doch auch schon in der neuen Zeit; er war in Staatsgeschäften wohl bewandert, gestaltete das Fußvolk — die Landsknechte — um und verbesserte das grobe Geschütz. Er war ein tapferer Kämpfer und ein verwegener Jäger (Martinswand). Wegen seiner Volkstümlichkeit und Leutseligkeit war er sehr beliebt. Aber es mangelte ihm an der nötigen Festigkeit in der Verfolgung seiner Pläne, daher sanden diejenigen sich getäuscht, welche eine Umgestaltung der Reichsversassuug zur größeren Einheit des Reiches von ihm erwarteten. Es wurde zwar ein Landfrieden geboten. Auf dem Reichstage zu Worms trat Berthold von Henneberg 1497 besonders mit der Forderung der Reformen hervor. Es wurde dem Könige eine Reichssteuer (der gemeine Pfennig) bewilligt, das Reichskammergericht eingesetzt, die königliche Macht ward aber noch mehr beschränkt durch das „Reichsregiment", einen Ausschuß des Reichstages, welcher aus 12 Personen bestand und dessen Zustimmung der König haben mußte, wenn der Reichstag nicht versammelt war. Das Reich wurde in zehn Kreise geteilt. Es waren das 1. der österreichische, 2. der bayerische (Bayern, Oberpfalz, verschiedene Bistümer), 3. der schwäbische (Würtemberg, Baden, Hohen-zollern n. a., 4. der fränkische (Ansbach, Bayreuth, eine große Anzahl von Bistümern und Reichsstädten), 5. der kurhessische (Mrpfalz und die drei rheinischen Bistümer), 6. der oberrheinische (Bistümer: Worms, Speier, Straßburg, Basel, Pfalz-Zweibrücken, Hessen, die Reichsstädte Worms, Frankfurt, Wetzlar, Metz, Toul, Verdun), 7. der niederrheinifche oder westfälischer (Bistümer: Münster, Osnabrück, Paderborn; Jülich-Eleve-Berg), 8. der obersächsische (Sachsen, Brandenburg, Pommern n. a.), 9. der niedersächsische (Braunschweig, Mecklenburg, Holstein, Magdeburg, Bremen), 10. der burguudische Kreis (österreichische Niederlande, Luxemburg, Franche Eomts). Böhmen und die Schweiz waren in die Kreiseinteilung nicht einbegriffen. Von allen diesen Einrichtungen ist aber nur das Reichskammergericht zur rechten Wirksamkeit gekommen. Kriege. Italien war der Tummelplatz der kriegführenden Mächte: Spanier, Franzosen, Deutsche fochten in dem zerrissenen Lande. Die Franzosen erhoben Anspruch auf Neapel und Mailand, Ferdinand von Aragonien auf Neapel. Dieses wurde mit Spanien verbunden, die Fran- 1515 zosen gewannen Mailand durch die Schlacht bei Marignano. Den geringsten Erfolg hatte Maximilian, er wurde aber auch vom Reiche so gut wie gar nicht unterstützt. Er starb 1519. 1519

8. Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen - S. 32

1892 - Berlin : Nicolai
32 Elsaß, Schweden Pommern gewinnen. Die Kriegführung der Schweden wurde nicht minder grausam, als die ihrer Gegner. So dauerte der unglückselige Krieg noch dreizehn Jahre. Das Glück war meist aus Seite der Schweden, die von tüchtigen Generalen aus Gustav Adolss Schule geführt wurden. Ban6r besiegte die Kaiserlichen bei Wittstock, Bernhard bei Rheinfelden. Dieser starb dann plötzlich, als er damit umging, sich am Rheine ein Fürstentum zu erobern, jener drang bis gegen Regensburg vor, um den dort versammelten Reichstag zu überfallen, was nur durch eingetretenes Tauwetter verhindert ward. Torsteuson, so gebrechlich, daß er weder reiten noch fahren konnte, überraschte durch die Schnelligkeit seiner Heereszüge. Er drang in Schlesien und in Sachsen ein, wo er bei Leipzig siegte. Dann erschien er in Böhmen und Mähren. Auch Wraugel führte beit Krieg für die Schweden glücklich fort, Königsmarck hatte bereits die Kleinseite von Prag in seine Gewalt gebracht, als 1648 endlich der Friede weiteren Unternehmungen ein Ziel setzte. (1648). 1637 Der Westfälische Friede. Ferdinand Iii., seit 1637 Nachfolger seines Vaters, wünschte den Frieden dringend. Nach langen Verhandlungen zu Münster und Osnabrück kam er endlich zustande. Folgendes wurde festgesetzt: 1. Die Lutherischen und die Reformierten erhalten Religionsfreiheit und bürgerliche Gleichheit mit den Katholiken. In Bezug auf die geistlichen Güter solle es bleiben, wie es 1624 gewesen war. 2. Den Landesfürsten wird die Landeshoheit mit dem Rechte zugesichert, mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen. Dadurch Zerfiel das deutsche Reich vollends; die kaiserliche Macht wurde schattenhaft. Besonders Frankreich, wo sich ein machtvolles Königtum herausbildete, stand Deutschland lange Zeit wehrlos gegenüber. 3. Schweden erhält Vorpommern, die Inseln Usedom und Wollin, dazu Stettin mit einem Striche rechts von der Oder, wodurch es die Mündungen dieses Stromes ganz in seine Gewalt bekam; endlich die Bistümer Bremen, Verden und die Stadt Wismar. 4. Frankreich behielt nicht nur die lothringischen Bistümer Metz, Tonl und Verduu, sondern erhielt auch den österreichischen Anteil des Elsaß, die Stadt Breisach und das Benutzungsrecht von Philippsburg. 5. Brandenburg erhielt Hinterpommern mit dem Bistnme Kamin, ferner die Bistümer Minden, Halberstadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Die Söhne des Winterkönigs behielten die Unterpfalz und erhielten eine neu errichtete Kurwürde (die 8.). Bayern behielt die Oberpfalz und Sachsen die Lausitz. Die Niederlande wie die Schweiz wurden vom Reiche losgelöst. Folgen des Krieges. Der Krieg war mit unmenschlicher Grausamkeit gesührt worden, Hab und Gut geraubt; die Äcker waren verwüstet, die Dörfer eingeäschert, Menschen zu Tode gemartert, um Geständnisse von ihnen zu erpressen, wo sie ihre Habe geborgen hätten. Aus meilenweiteu Strecken war weder Mensch noch Tier zu finden; die

9. Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen - S. 56

1892 - Berlin : Nicolai
56 zwischen Havelberg und Brandenburg. Dort befehligte der Feldmarschall Gustav Wrangel, hier der General Waldemar von Wrangel; im Mittelpunkte dieser Stellung lag Rathenow. Friedrich Wilhelm näherte sich dieser Stadt in aller Stille, überfiel und nahm sie ein. Damit hatte er sich zwischen die schwedischen Flügel geworfen und sie getrennt. Während der eine nach Havelberg abzog, suchte der andere ans den Dämmen, die über das Luch führen, von Brandenburg aus die Rhinbrücke bei Fehrbellin zu erreichen. Der Kursürst beschloß, diese Abteilung zu vernichten. Der Prinz Friedrich ^ von Homburg heftete sich mit der Reiterei an die Schweden, um sie zum Stehen zu bringen. Es gelang das zuerst bei Linum, dann bei Hackenberg in einer Wegenge zwischen einem Moor und einer Hügelreihe. Diese in ihrer Flanke liegenden Höhen hatten die Schweden zu besetzen versäumt; rasch bemächtigte sich Derfflinger ihrer, brachte Geschütze hinauf und beschoß den Feind aus das wirksamste. Dieser versuchte, die Hügel im Sturme zu nehmen; ein heftiger Kampf entspann sich: mehrere brandenbnrgische Führer fielen, Derfflinger und der Kurfürst stritten mitten im Getümmel. Der Kurfürst leuchtenden Auges, ohne Harnisch im Lederkoller, setzte sich selbst an die Spitze eines führerlos 1675 gewordenen Regiments. „Getrost wackere Soldaten," ries er, „ich, euer Fürst und nunmehr euer Kapitän will siegen oder sterben!" Er wurde umzingelt, aber braudeuburgische Reiter hieben ihn heraus. Endlich wichen die Schweden auf Fehrbellin. Bei der Verfolgung fiel Emannel Froben in der Nähe des Kurfürsten; sie hatte keinen weiteren Erfolg. Die Schweden erreichten über die Rhinbrücke das feste Land. Allein der Sieg war von großer Bedeutung. Das kleine Brandenburg hatte das mächtige Schweden in offener Feldfchlacht besiegt. Der Kurfürst trieb die Feinde aus Pommern, eroberte Stettin, Stralsund, setzte nach Rügen über. Als die Schweden darauf von Kurland aus in Preußen einzufallen versuchten, führte der Kurfürst bei strenger Winterkälte sein Heer aus Schlitten über das Kurische Haff, verjagte und verfolgte sie bis gegen Riga hin. (Friede von St. Germain). Die Reunionen. Die Schwäche des deutschen Reiches verlockte Ludwig von Frankreich zu immer weiteren Schritten, sein Land auf Kosten Deutschlands zu vergrößern. Nach dem Frieden zu Nymwegen forderte er die Herausgabe von zahlreichen Landesteilen, welche zu den abgetretenen gehören sollten (Dependenzen), so von 10 lothringischen Reichsstädten, die in einem Verhältnis der Abhängigkeit zu den lothringischen Bistümern gestanden hätten. Er setzte daher französische Gerichtshöfe, sogenannte Reunionskammern zusammen, und diese entschieden natürlich in seinem Sinne. Darauf besetzte er diese Gebiete ohne weiteres und, ohne auf den Einspruch des deutschen Reichstages zu achten. Die Krone aber setzte Ludwig den Gewaltthätigkeiten dadurch aus, daß er plötzlich Straßburg überfiel und jene alte deutsche Reichsstadt Frankreich einverleibte. Vergebens riefen

10. Vaterländische Geschichte - S. 100

1898 - Berlin : Nicolai
100 Den Oberbefehl über das Belagerungsheer übertrug der Kaiser seinem Lieblinge, dem neuen Kurfürsten von Sachsen. Im Gefühl seiner Schuld und wohl auch aus Anhänglichkeit an den evangelischen Glauben hatte Moritz alles gethan, um den Kaiser milde zu stimmen. Da ihm dies nicht gelungen war, nahm er aufs neue zum Verrat seine Zuflucht und gab für die Unterstützung Frankreichs sogar die Bistümer Metz, Tonl und Verdun preis. Zur allgemeinen Überraschung erschien er mit seinem Heere plötzlich vor Innsbruck und würde deu Kaiser gefangen genommen haben, wenn sich derselbe nicht durch schnelle Flucht nach Italien gerettet hätte. | Durch solche Schicksalsschläge tief gebeugt, zeigte sich Karl zum Abschluß eines vorläufigen Vertrags geneigt. Im Religionsfrieden zu Augsburg 1555 wurde den protestantischen Ständen völlige Religionsfreiheit zugesichert. — Trotz ernstlichen Widerstandes konnte der Kaiser jedoch nicht verhindern, daß Frankreich Metz, Tonl und Verdun besetzte. Karl V., der alle seine Pläne vereitelt sah, entsagte bald darauf dem Throne und zog sich in die Einsamkeit eines spanischen Klosters zurück, wo er 1558 starb. — Die Friedensbestimmungen enthielten den Keim zu neuem, größerem Blutvergießen. Tb) per dreißigjährige Krieg (1618—1648). 1. Die Zeit der Gegenreformation. Nur deu protestantischen Ständen, d. i. den Fürsten und Magistraten, war in dem Augsburger Religionsfrieden Glaubensfreiheit zugesichert worden. Viele katholische Fürsten zwangen daher ihre evangelischen Unterthanen, zur alteu Kirche zurückzukehren oder das Land zu verlassen. Als zweckdienliches Mittel, den Übertritt zu erzwingen, sah man die Inquisition an. Die zweite Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts, die mit solchen Bestrebungen ausgefüllt ist, nennt man daher die Zeit der Gegenreformation. Die Protestanten hingegen zeigten den ernsten Willen, ihre Glaubensfreiheit zu behaupten. Unter solchen Umständen war es vorauszusehen, daß um des Glau-eus willen bald ein neuer Krieg entbrennen werde. Die protestantischen Fürsten vereinigten sich deshalb zur „Uuiou", welcher die katholischen alsbald die „Liga" entgegensetzten. Es bedurfte nur eiues kleinen Anlasses, die Feindseligkeiten zum Ausbruch zu bringen. -s- 2. Der böhmische Aufstand. Durch einen Frei- oder Majestätsbrief hatten die Böhmen vom Kaiser freie Religionsübung zugesichert erhalten. Trotzdem wurde im Jahre 1618 in dem Gebiete des Erzbischofs von Prag eine Kirche niedergerissen, und ein Abt ließ eine im Bau begriffene evangelische Kirche schließen. Auf die Be- ll
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